Henriette Marcus

Henriette Marcus

Firma: Marcus Medizinrecht | Fachanwaltskanzlei

Adresse: Brüder-Grimm-Straße 13 | 60314 Frankfurt am Main

Henriette Marcus, LL.M.

Über mich

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht – der Kopf hinter Marcus Medizinrecht

Nach den Staatsexamen in Bayern wurde ich im Jahr 2003 von der Rechtsanwaltskammer München zur Anwaltschaft zugelassen und bin seit Beginn meiner Berufstätigkeit ausschließlich im Medizinrecht tätig. Der Zusatzstudiengang Pharmarecht, den ich berufsbegleitend an der Philipps-Universität in Marburg abschloss, ergänzt das Arbeitsgebiet ideal.

Die beruflichen Stationen als freie Mitarbeiterin in einer Frankfurter Medizinrechtskanzlei, als Partnerin der Sozietät Messner – Dönnebrink – Marcus PartG mit Standorten in Mainz und Frankfurt/M. und seit 2016 in eigener Kanzlei mit Kanzleistandort in Frankfurt am Main halten den Blick für die Beratung freiberuflicher und unternehmerischer Entscheidungen im streng regulierten Gesundheitsmarkt offen.

Aus den Erfahrungen als Dozentin für die Hochschule Fresenius in Idstein, später für die Hochschule Rhein-Main in Wiesbaden profitiere ich sehr bei Vorträgen und Seminaren, die ich für Firmen und Einrichtungen des Gesundheitswesens halte.

Im Jahr 2017 wurde ich zunächst in den Stiftungsrat der Deutschen Nierenstiftung gewählt und wechselte 2019 in den Vorstand, in dem ich ehrenamtlich und engagiert tätig bin (www.nierenstiftung.de).

Im Jahr 2008 gründete ich den Frankfurter Medizinrechtler Stammtisch, aus dem im Jahr 2019 das MedRechtForum Rhein-Main e.V. hervor ging (www.mrfrm.de).

Seit Juli 2022 bin ich Mitglied der Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Hessen.

Seit Juni 2024 bin ich Mitglied im Vorstand des BMVZ – Bundesverband Medizinische Versorgungszentren – Gesundheitszentren – Integrierte Versorgung e.V.

Ich bin Mitglied in den folgenden Fachorganisationen:
Henriette Marcus

"Nicht abwarten, was die Zukunft bringt, sondern heute gestalten!"

Erfahrung & Einsatz

Als Rechtsanwältin berate und vertrete ich Mandanten deutschlandweit, spezialisiert und mit besonderer Expertise für Leistungserbringer und Dienstleister im Gesundheitsmarkt.

Vertrags­gestaltung im Gesundheits­wesen

Die weit überwiegende Zahl der Ärzte, Zahnärzte und der ambulanten Leistungs­erbringer im Gesundheits­wesen arbeitet in oder mit Kooperationen.

Rechtsfragen des täglichen Praxisbetriebs oder MVZ-Betriebs

Sie benötigen schnelle Hilfe durch direkte Ansprache und spezialisierte Rechtsberatung für kurzfristige Klärung konkreter medizinrechtlicher Fragen.

Außer­gerichtliche Verfahren und Gerichts­streitigkeiten

Für die vielfältigen außergerichtlichen Verfahren im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung des SGB V und den anknüpfenden Gerichtsstreitigkeiten ist fachkundige medizinrechtliche Expertise erforderlich, um die Verfahren aussichtsreich zu führen.

Medizin­rechtliche Begleitung bei Gründung, Zulassung, Expansion und Konsolidierung

Neben der Gründung der Träger­gesellschaft als GmbH sind Praxis­übernahmen zur Integration in das MVZ zu verhandeln und frist­gerecht abzuschließen, damit die Umsetzung zum geplanten Zeit­punkt gelingt. 

Anwaltliche Rechtsberatung und Begleitung für Ärzte- und Zahnärzte­gesellschaften
Im Verlauf beruflicher Zusammenarbeit als Ärzte- oder Zahnärztegesellschaft kommt es zu vielfältigen geschäftlichen Entwicklungen in der Gesellschaft oder zu persönlichen Veränderungen der Gesellschafter, die anwaltlicher Beratung und medizinrechtlich erfahrener Begleitung bedürfen.
Medizinrechtliche Abrechnungs­fragen und Vergütungs­streitigkeiten

Mit sachlich-rechnerischen Berichtigungen, Arzneimittel- und Verordnungsregressen oder Honorarregressen sieht sich jede ambulante Praxis und jedes Medizinische Versorgungszentrum im Laufe der Zeit konfrontiert – im MVZ- und Praxisalltag sind Abrechnungsfehler, Abrechnungsprüfungen und Rückforderungen nicht selten.

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