Typische Fallstricke bei Privatabrechnung und wie sich Praxen vor Honorarrückforderungen schützen
Fehler bei der Abrechnung nach der GOÄ können zu Honorarkürzungen, Rückforderungen durch Beihilfestellen oder private Krankenversicherungen (PKV) sowie zu erheblichen Regressrisiken (GKV) führen.
Typische Fehlerquellen bei der Privatabrechnung
- In der Praxis treten Abrechnungsfehler insbesondere bei der Auswahl und Kombination von Gebührenziffern, bei der Berücksichtigung von Ausschlüssen und Abrechnungsbestimmungen sowie bei der Begründung von Steigerungssätzen auf.
- Fehlende oder unzureichende Dokumentation: Eine lückenhafte Patientendokumentation kann erhebliche abrechnungsrechtliche Konsequenzen haben. Insbesondere die nachvollziehbare Dokumentation von Beratungsdauer, Gesprächsinhalten sowie der Gründe für den Ansatz erhöhter Steigerungssätze ist entscheidend, um erbrachte Leistungen gegenüber Kostenträgern rechtssicher nachweisen zu können.
Hinweis:
Folgender Leitsatz ist bei der GKV-Abrechnung, bei der Privatabrechnung und auch bei der UV-GOÄ Abrechnung zu berücksichtigen:
„Was nicht oder nicht ausreichend dokumentiert ist, wurde nicht erbracht!“
- Unvollständige Behandlungsverträge und fehlende Honorarvereinbarungen stellen ein wesentliches Abrechnungsrisiko dar und führen zu vermeidbaren Honorarausfällen
Welche Folgen können Abrechnungsfehler haben?
Abrechnungsfehler können unterschiedliche finanzielle und organisatorische Folgen haben. Dazu zählen insbesondere:
- Kürzungen einzelner Gebührenpositionen,
- zeitaufwendige Rückfragen und Prüfverfahren,
- Verzögerungen bei der Erstattung für Patientinnen und Patienten,
- bei bestimmten Konstellationen ein erhöhtes Regressrisiko.
Nachträgliche Honorarrückforderungen durch private Krankenversicherungen stellen ein relevantes finanzielles Risiko dar. Insbesondere fehlende oder unzureichende Dokumentation können dazu führen, dass bereits erstattete Leistungen nachträglich beanstandet und Honorare zurückgefordert werden. Rückforderungen über einen Abrechnungszeitraum von 3 Jahren über eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle sind keine Seltenheit.
Fazit
Eine rechtssichere (Privat)-Abrechnung beginnt nicht erst bei der Rechnungsstellung, sondern bereits bei der vollständigen Dokumentation der erbrachten Leistungen.
Tipp: Einheitliche Dokumentationsstandards und systematische Abrechnungskontrollen lassen sich inzwischen beispielsweise durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Gesundheitswesen optimieren. Eine diesbezügliche Wirtschaftlichkeitsprüfung sollte in Betracht gezogen werden.


