GOÄ-Ziffer 15: Häufiger Abrechnungsfehler und wie Sie ihn vermeiden

Viele Ärztinnen und Ärzte nutzen die GOÄ-Ziffer 15 falsch – oft ohne es zu wissen.

Stattdessen wird sie wie eine Gesprächs- oder Beratungsleistung abgerechnet. Das führt nicht selten zu Rückfragen der Kostenträger – und zu unnötigem Mehraufwand.

In diesem Beitrag erfahren Sie,

  • wofür die Ziffer 15 tatsächlich gedacht ist,
  • welche Leistungen darunterfallen,
  • und wie Sie Fehler in der Abrechnung vermeiden.

Was sagt die GOÄ zur Ziffer 15?

Leistungstext:

„Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken.“

Die Ziffer 15 ist keine klassische Beratungs- oder Gesprächsleistung.
Sie wurde speziell für Ärztinnen und Ärzte entwickelt, die einen hohen administrativen Aufwand bei der Einleitung und Koordination therapeutischer und sozialer Maßnahmen haben – häufig außerhalb der regulären Sprechstunden.

Typische Missverständnisse

In der Praxis wird die Ziffer 15 oft bei längeren Gesprächen mit chronisch kranken Patienten oder deren Angehörigen verwendet.
Das Problem: Die Kostenträger wollen dann wissen, welche therapeutischen und sozialen Maßnahmen tatsächlich eingeleitet oder koordiniert wurden.
Liegt hier nichts vor, drohen Rückfragen oder Kürzungen.

Beispiele für therapeutische Maßnahmen

  • Einleitung und Koordination von Krankengymnastik, Logopädie oder Ergotherapie
  • Vor- und Nachbereitung von Krankenhaus- oder Kuraufenthalten
  • Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Medikation

Beispiele für soziale Maßnahmen

  • Abstimmung mit Pflegeheimen, Pflegediensten oder sozialen Einrichtungen
  • Kontakt zu Krankenversicherungen oder Sozialarbeitern
  • Kommunikation mit Arbeitgebern bei beruflicher Wiedereingliederung

Voraussetzungen für die Abrechnung

  • Beide: therapeutische und soziale Maßnahmen müssen eingeleitet oder koordiniert worden sein
  • Kein direkter Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich
  • Keine reine Gesprächsleistung

Fazit

Die GOÄ-Ziffer 15 ist ein wichtiges Abrechnungsinstrument für alle, die regelmäßig verwaltungstechnische, organisatorische und soziale Koordinationsaufgaben in der Betreuung chronisch Kranker übernehmen.
Richtig angewendet, sorgt sie für eine faire Vergütung dieses oft unterschätzten Aufwands – falsch eingesetzt, führt sie dagegen schnell zu Ärger mit den Kostenträgern.

💡 Tipp: Prüfen Sie bei jedem Einsatz der Ziffer 15, ob therapeutische und soziale Maßnahmen dokumentiert sind. So vermeiden Sie unnötige Diskussionen.