Warum Sie den GOÄ-Steigerungsfaktor öfter nutzen sollten

Yvonne Römer

10 Minuten sind schneller vorbei als gedacht

Beratungen und Gespräche sind die am häufigsten erbrachten Leistungen in der Praxis. Sie sind für die Diagnosestellung, die Behandlung und auch das Arzt-Patienten-Vertrauensverhältnis unentbehrlich. Aus diesem Grund sollten Sie diese Leistung auch angemessen honoriert bekommen.

Die Leistung nach Nummer 1 ist schnell erbracht. Aber genauso schnell sind auch 10 Minuten vergangen.

Zeitfenster richtig nutzen: Von Ziffer 1 zu Ziffer 3

Bei einer Beratung, von 10 Minuten und länger ist an die Ziffer 1 mit Faktor 3,5 zu denken oder an die Leistung nach Ziffer 3. Sollte es zu einem ausführlichen Gespräch kommen, ist die Zeitdauer von 15 Minuten bis 30 Minuten schnell erreicht. Somit kann auch die Leistung nach Nummer 3 mit einem Steigerungsfaktor versehen werden. (Die Abrechnungsbestimmungen zur Ziffer 3 sind zu beachten)

Beratung findet nicht nur am Schreibtisch statt

Bitte bedenken Sie, dass die Gesprächsleistung oft während der Untersuchung und/oder Diagnostik fortgeführt wird und nicht als alleinige Leistung am Schreibtisch erfolgt. Infolgedessen kann in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle von einer Gesprächsdauer von mehr als 10 Minuten ausgegangen werden, so dass eine Höherbewertung der Beratung gerechtfertigt ist.

Beispiele für Höherbewertungsgründe

Eine Höherbewertung kann bei den aufgeführten Kriterien vorgenommen werden:

Rechtssicher begründen: Was Kostenträger akzeptieren

Andere Gründe für Faktorsteigerungen- auch wenn diese angebracht sind- wie z.B. ausbleibende Honorarerhöhungen, steigende Praxiskosten und Inflation werden von den Kostenträgern und Patienten nicht akzeptiert und führen zu Beschwerden und komplexen Korrespondenzen.

Ebenfalls führen regelmäßig zu pauschal gehaltene Begründungen, wie z.B. erhöhter Zeitaufwand, erhöhter Schwierigkeitsgrad , erschwert bei besonderen anatomischen Verhältnissen zu Beanstandungen seitens der Kostenträger und der Patienten mit der Anfrage, warum lag ein erhöhter Zeitaufwand oder Schwierigkeitsgrad vor. Welche besonderen anatomischen Verhältnisse haben die Leistung erschwert. Hier ist anzumerken, dass diese Nachfrage rechtens ist und vom Rechnungssteller beantwortet werden muss.

Sind Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad erhöht oder lagen besondere Umstände bei der Behandlung und/oder Diagnostik/Untersuchung vor, dann sollten Sie über einen Steigerungsfaktor nachdenken.

Beispiele für Höherbewertungskriterien:
Ziffer
Begründungstext/Beispiel
Honorarplus bei Faktor 3,5
410/420
Sonographie
Erschwerte und dadurch zeitintensivere Sonographie aufgrund Meteorismus/Adipositas/Verwachsungen
410 = + 13,99 €
420 = + 5,60 €
800
Neurologische
Untersuchung
erhöhter Zeitaufwand aufgrund Untersuchung von mehr als 3 neurologischen Teilbereichen
+ 13,64 €
801
Psychiatrische
Untersuchung
Erhöhter Zeitaufwand aufgrund Untersuchung von mehr als 3 psychiatrischen Teilbereichen
+ 17,48 €
651
EKG
Aufwendiges EKG mit langen Streifen bzw. Rhythmusstreifen
+ 10,33 €
750
Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie)
Zeitaufwendig aufgrund Sichtung und Beurteilung von mehreren Hautveränderungen
+ 8,38 €

Resümee: Lassen Sie Ihre Leistung angemessen honorieren

Die Honorare bzw. Beträge haben sich seit dem Jahr 1996 nicht verändert, geschweige denn, der Inflation angepasst. Lassen Sie sich die von Ihnen erbrachten Leistungen angemessen honorieren und integrieren Sie die relevanten Hinweise in Ihre Privatabrechnung!